Transhumanz ist Immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Was ist immaterielles Kulturerbe?
Die UNESCO hat fünf Bereiche definiert, die immaterielles Kulturerbe beinhalten:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
Immaterielles Kulturerbe ist nicht statisch, sondern dynamisch und durch Veränderung gekennzeichnet. Um in die UNESCO-Liste aufgenommen zu werden, muss eine Tradition über mindestens drei Generationen hinweg weitergegeben worden sein.
Es gibt einerseits ein Nationales Verzeichnis, in das exemplarisch Immaterielles Kulturerbe eines Landes aufgenommen wird. Analog zum Welterbe, das dem materiellen Erbe vorbehalten ist, gibt es auch noch eine Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Die Transhumanz in den Ötztaler Alpen wurde in beide Listen aufgenommen.

2011 wird die Transhumanz Nationales Immaterielles Kulturerbe
Die Transhumanz in den Ötztaler Alpen wurde nach vielen Jahren der Forschung, der Sammlung von Unterlagen und Unterstützungserklärungen auf die nationale Liste der UNESCO in Österreich im Bereich „Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum“ aufgenommen.
Maßgeblich initiiert wurde die Einreichung durch das Engagement des Volkskundlers Prof. Dr. Hans Haid, Ehrenobmann des Vereins Pro Vita Alpina, in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturverein Schnals, vertreten durch Monika Gamper und Benjamin Santer.
Mitentscheidend für die Aufnahme in die Liste waren die Einzigartigkeiten dieser Transhumanz. Der Schaftrieb gilt als einzige grenzüberschreitende Transhumanz in den Alpen und führt zudem noch über die Gletscher. Laut Erkenntnissen der Ur- und Frühgeschichtsforschung wird sie seit mindestens 6.000 Jahre praktiziert. Zahlreiche Volkssagen, Geschichten aus mündlicher Überlieferung und Flurnamen belegen das hohe Alter der Schaftriebe in den Ötztaler Alpen. Die Transhumanz erfolgt nach alten Ritualen und Bräuchen. Die Kenntnisse über den Schaftrieb werden von Generation zu Generation weitergegeben.
Die Urkunde für die Aufnahme in das Nationale Verzeichnis wurde im Rahmen eines Festaktes am 10.11.2011 in Wien verliehen.

2019 wird der Ötztaler Schaftrieb Immaterielles Kulturerbe der Menschheit
Nach der Eintragung auf die Nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes Österreichs bemühte sich der Kulturverein Pro Vita Alpina mit dem Südtiroler Kulturverein Schnals, in Kooperation mit anderen Ländern und vor allem mit Hilfe der UNESCO Kommission für immaterielles Kulturerbe, die Tradition der Wanderschäferei auf die Internationale Liste zu bringen.
Österreich, Italien und Griechenland reichten den Antrag zur Aufnahme der Wanderweidebewirtschaftung gemeinsam ein, das UNESCO-Komitee beschloss die Aufnahme im Zuge seiner Tagung am 11.12.2019 in Bogota (Kolumbien). 2023 kamen noch weitere Länder hinzu: Albanien, Andorra, Kroatien, Frankreich, Luxembourg, Rumänien, Spanien.

I. Foto „unesco-festakt-bozen-2019.jpg“
Festakt UNESCO,
Bozen/Bolzano 2019
Von links nach rechts: Monika Gamper & Benjamin Santer, Kulturverein Schnals;
Arnold Schuler, Südtiroler Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden;
Martin Rainer, Agrargemeinschaft;
Arno Kompatscher, Landeshauptmann von Südtirol;
Philipp Achammer, Südtiroler Landesrat für Deutsche Bildung und Kultur und für Integration;
Maria Hochgruber Kuenzer, Südtiroler Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege;
Luise Gafriller, Kulturverein Pro Vita Alpina;
Josef Götsch, Agrargemeinschaft;
Johannes Ortner, Kulturverein Pro Vita Alpina.
II. Foto „unesco-festakt_2019-11-29.jpg“
Im November 2019 fand im Bundeskanzleramt Wien ein Festakt „10 Jahre Immaterielles Kulturerbe in Österreich. Kreativität Identität Kontinuität“ statt.
Von links nach rechts: Anna Steiner, Österreichisches Außenministerium;
Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission
; Alexander Schallenberg, Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien; Patrizia Jankovic, Österreichische UNESCO-Kommission; Florentine Prantl, Kulturverein Pro Vita Alpina; Barbara Haid, Kulturverein Pro Vita Alpina.
III. Foto „unesco-festakt_2011-11-10_23.jpg“
Verleihung der Urkunde in Wien 10.11.2011
Von links nach rechts: Florentine Prantl, Kulturverein Pro Vita Alpina;
Monika Gamper, Kulturverein Schnals;
Maria Walcher, Österreichische UNESCO-Kommission;
Benjamin Santer, Kulturverein Schnals;
Hans Haid, Kulturverein Pro Vita Alpina;
Eva Nowotny, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.
Weiterführende Links der österreichischen UNESCO-Kommission:
- Was ist Immaterielles Kulturerbe?: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/bewerbung-um-aufnahme/haeufig-gestellte-fragen
- Transhumanz im Nationalen Verzeichnis: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/oesterreichisches-verzeichnis/detail/article/transhumanz-schafwandertriebe-in-den-oetztaler-alpen/ (Deutsch)
- Transhumance in the National Register: https://www.unesco.at/en/culture/intangible-cultural-heritage/national-inventory/news-1/article/transhumance-migratory-herding-of-sheep-in-the-oetztal-alps (Englisch)
- Transhumanz als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit: https://ich.unesco.org/en/RL/transhumance-the-seasonal-droving-of-livestock-01964 (Englisch)














